KI-Richtlinien der Plattformen

KI-Richtlinien der Plattformen

Plattformrichtlinien entwickeln sich schneller als Gesetze und gelten unabhängig davon, ob die KI-Verordnung greift. Die Gemeinsamkeiten sind geringer, als es scheint: Genauigkeit verlangen alle, bei der Kennzeichnung gehen sie auseinander.

Was alle verlangen

  • Das gezeigte Produkt ist das verkaufte Produkt. Diese Regel gibt es schon länger als KI und sie wird am strengsten durchgesetzt.
  • Keine irreführende Darstellung dessen, was das Produkt kann oder wie es aussieht.
  • Keine synthetische Darstellung realer Personen ohne entsprechende Rechte.
  • Einhaltung des lokalen Rechts, wozu in der EU nun auch die KI-Verordnung gehört.

Wo sie sich unterscheiden

Plattform Haltung zu generierten Inhalten
Google Shopping Kein ausdrückliches Verbot; die Regeln zur Produktgenauigkeit gelten vollständig
Google Ads Kennzeichnung synthetischer Inhalte in Wahlwerbung erforderlich
Meta Kennzeichnungsoptionen für Werbetreibende; automatische Labels anhand erkannter Signale
TikTok Ausdrückliche Kennzeichnung realistischer synthetischer Inhalte erforderlich
Pinterest Kennzeichnet Inhalte, die als generiert erkannt werden

Beachten Sie, was in dieser Tabelle nicht steht: Keine dieser Plattformen verbietet generierte Produktbilder. Es geht in den Regeln um Genauigkeit und um die Kennzeichnung von Inhalten, die mit dem Foto einer realen Szene verwechselt werden könnten.

Mehrere Plattformen lesen Herkunftssignale automatisch aus und kennzeichnen auf dieser Grundlage. Das ist ein weiterer Grund, die Markierung intakt zu lassen statt sie zu entfernen: Ein nicht gekennzeichnetes Bild, das trotzdem erkannt wird, wirkt wie ein Verschleierungsversuch.

Die Besonderheiten im Merchant Center

Googles Regeln für Produktbilder sind die maßgebliche Vorgabe für Shopping, und es geht darin um das Bild selbst, nicht um seine Herkunft: das Produkt allein, keine Overlays, keine Wasserzeichen, kein Text, keine Platzhalter und Übereinstimmung mit der Landingpage. Ein generiertes Bild, das diese Anforderungen erfüllt, ist zulässig; ein Foto, das sie nicht erfüllt, ist es nicht.

Eine einzige Richtlinie, die allen genügt

  1. Hauptbilder entstehen durch korrigierende Bearbeitung eines echten Fotos des Artikels.
  2. Generierte Szenen kommen in die zusätzlichen Bilder, in Social Ads und auf die Produktseite.
  3. Jede generierte Person oder Umgebung wird über die dafür vorgesehene Funktion der jeweiligen Plattform gekennzeichnet.
  4. Herkunftskennzeichnungen bleiben überall dort erhalten, wo sie erhalten bleiben können.
  5. Eine zentrale Übersicht darüber, was generiert wurde.

Diese Richtlinie ist strenger als alles, was einzelne Plattformen derzeit verlangen – und muss deshalb nicht neu geschrieben werden, wenn eine von ihnen ihre Vorgaben aktualisiert.

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